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Die monatliche Grundpauschale im Jahr 2018 beträgt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen 252,81 Euro (gerundet) je Versicherten. Sie ist die Basis für die finanziellen Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen. Das für die Verwaltung des Gesundheitsfonds zuständige Bundesversicherungsamt (BVA) hat diese Grundpauschale ermittelt und am 15. November 2017 bekannt gegeben. Das Bundesversicherungsamt ermittelt die voraussichtlichen ausgleichsfähigen Leistungsausgaben aller Krankenkassen und dividiert diesen Wert durch die prognostizierte Anzahl der Versicherten aller Krankenkassen.
Nach § 36 Abs. 3 der Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSAV) müssen die Krankenkassen ihren Versicherten die Höhe dieser Grundpauschale mitteilen.
Bekanntmachungen liegen vor:
Aktuelle nicht amtliche Bekanntmachungen:
Satzungsnachträge
Sozialwahl 2017 Bekanntmachung Wahlergebnis
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